PKV-Lexikon
Beitragsentlastungstarif
Ein Zusatz-Tarif, der Ihren Beitrag ab der Rente senkt.
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie während Ihrer Arbeitszeit zusätzlich etwas ein. Ab der Rente (meist ab 65 oder 67) sinkt dafür Ihr Beitrag um einen festen Betrag. Mehr im Ratgeber PKV im Alter.
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Im Alter sinkt das Einkommen, aber der PKV-Beitrag bleibt oder steigt. Es gibt mehrere Wege, die Kosten zu senken: ein Tarifwechsel nach §204 VVG, ein Beitragsentlastungstarif, der Wegfall des Krankentagegelds und – als letzte Lösung – Standard- oder Basistarif.
Gesetzlicher Zuschlag
10 Prozent extra zwischen 21 und 60, die ab 65 den Beitrag stabil halten.