Ratgeber§204 VVG ist ein Gesetz. Es erlaubt jedem privat Versicherten, bei seiner Versicherung in einen anderen, oft günstigeren Tarif zu wechseln. Die Versicherung darf das nicht verbieten. Das Geld, das Sie über die Jahre angespart haben, bleibt dabei erhalten.
RatgeberBeim PKV-Tarifwechsel bleiben Sie bei Ihrer Versicherung, gehen aber in einen anderen Tarif. Oft bekommen Sie fast die gleichen Leistungen für weniger Geld. Das Recht dazu steht in §204 VVG.
RatgeberPrivate Krankenversicherungen dürfen ihre Beiträge erhöhen, wenn die Kosten für Ärzte und Kliniken stark steigen. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen: Mit einem Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie den Beitrag oft senken.
RatgeberIm Alter sinkt das Einkommen, aber der PKV-Beitrag bleibt oder steigt. Es gibt mehrere Wege, die Kosten zu senken: ein Tarifwechsel nach §204 VVG, ein Beitragsentlastungstarif, der Wegfall des Krankentagegelds und – als letzte Lösung – Standard- oder Basistarif.
RatgeberAltersrückstellungen sind Geld, das Ihre Versicherung jedes Jahr für Sie zurücklegt. Es soll dafür sorgen, dass Ihr Beitrag im Alter nicht zu stark steigt. Beim Tarifwechsel nach §204 VVG nehmen Sie dieses Geld komplett mit.
RatgeberBeim Tarifwechsel nach §204 VVG gibt es meistens keine neue Gesundheitsprüfung. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen hat als der alte, darf die Versicherung nach Ihrer Gesundheit fragen. Diese Mehrleistungen können Sie aber ausschließen.