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§204 VVG einfach erklärt: Ihr Recht auf einen günstigeren PKV-Tarif

Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

§204 VVG ist ein Gesetz. Es erlaubt jedem privat Versicherten, bei seiner Versicherung in einen anderen, oft günstigeren Tarif zu wechseln. Die Versicherung darf das nicht verbieten. Das Geld, das Sie über die Jahre angespart haben, bleibt dabei erhalten.

Was ist das VVG?

VVG ist eine Abkürzung. Sie steht für Versicherungsvertragsgesetz. Das ist ein Gesetz in Deutschland. Darin steht, welche Regeln für Versicherungen und ihre Kunden gelten. Mehr dazu finden Sie in unserem Lexikon-Eintrag zum VVG.

Das Gesetz hat viele Abschnitte. Jeder Abschnitt heißt "Paragraf" und hat eine Nummer. Das Zeichen dafür ist §. Der Paragraf mit der Nummer 204 ist für privat Versicherte besonders wichtig.

Was steht in §204 VVG?

Ganz einfach gesagt steht dort: Sie dürfen bei Ihrer privaten Krankenversicherung in einen anderen Tarif wechseln. Ein Tarif ist so etwas wie ein Paket. Darin steht, welche Leistungen Sie bekommen und wie viel Sie dafür zahlen.

Jede Versicherung hat viele verschiedene Tarife. Manche sind alt, manche sind neu. Manche sind teuer, andere günstiger – obwohl die Leistungen sehr ähnlich sind. §204 VVG sagt: Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif Ihrer Versicherung zu gehen, der gleichartig ist. Gleichartig heißt: Er bietet im Kern die gleiche Art von Schutz, also zum Beispiel ebenfalls eine volle Krankenversicherung.

Die drei wichtigsten Vorteile

  1. Sie bleiben bei Ihrer Versicherung. Sie müssen nicht kündigen und keinen neuen Vertrag woanders abschließen.
  2. Ihre Rücklagen bleiben erhalten. Über die Jahre haben Sie Geld für das Alter angespart. Das nennt man Altersrückstellungen. Dieses Geld nehmen Sie in den neuen Tarif mit.
  3. Meist keine neue Gesundheitsprüfung. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen hat als der alte, darf die Versicherung nach Ihrer Gesundheit fragen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel über die Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel.

Warum erzählt mir meine Versicherung nichts davon?

Das ist eine gute Frage. Ein günstigerer Tarif bedeutet für die Versicherung weniger Einnahmen. Deshalb wird das Thema oft nicht offen angesprochen. Ab einem Alter von 60 Jahren muss die Versicherung Sie bei einer Beitragserhöhung zwar auf andere Tarife hinweisen. Diese Hinweise sind aber oft kurz, kompliziert oder zeigen nicht die besten Möglichkeiten.

Darum lohnt es sich, wenn sich jemand Ihren Vertrag genau ansieht. Sie können Ihren Tarif hier kostenlos prüfen lassen.

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Für wen gilt §204 VVG?

Das Recht gilt für fast alle Menschen mit einer privaten Krankenvollversicherung. Also für Menschen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse (wie AOK oder TK) sind, sondern privat versichert sind. Das sind zum Beispiel:

  • Selbstständige und Unternehmer
  • Angestellte mit gutem Einkommen
  • Beamte und Pensionäre
  • Rentner, die schon lange privat versichert sind

Besonders viel bringt der Wechsel oft für Menschen ab 50. Warum das so ist, erklären wir im Ratgeber PKV im Alter.

Was ist der Unterschied zum Versicherungswechsel?

Viele denken: "Wenn es zu teuer wird, wechsle ich einfach die Versicherung." Das ist im Alter aber meist eine schlechte Idee. Bei einem Wechsel zu einer anderen Firma verlieren Sie einen großen Teil Ihrer Rücklagen. Außerdem gibt es eine neue Gesundheitsprüfung. Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist deshalb fast immer der bessere Weg. Den genauen Vergleich finden Sie im Blogartikel Tarifwechsel oder Versicherer wechseln?.

Wie läuft der Wechsel ab?

Der Wechsel selbst ist gar nicht so kompliziert. Schwer ist nur, den richtigen Tarif zu finden. Eine große Versicherung hat oft über 100 Tarife. Wie man vorgeht, zeigen wir Schritt für Schritt im Ratgeber Ablauf der Tarifoptimierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • §204 VVG gibt Ihnen das Recht, den Tarif bei Ihrer Versicherung zu wechseln.
  • Ihre angesparten Rücklagen bleiben erhalten.
  • Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für zusätzliche Leistungen.
  • Es lohnt sich oft besonders nach einer Beitragserhöhung.

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