PKV-Lexikon
Versicherungen benutzen viele schwierige Wörter. Hier erklären wir sie so, dass jeder sie versteht.
- §204 VVG (Tarifwechselrecht)
- Die Regel, die Ihnen erlaubt, bei Ihrer PKV in einen anderen gleichartigen Tarif zu wechseln.
- Altersrückstellung
- Geld, das Ihre Versicherung für Sie spart, damit der Beitrag im Alter nicht zu stark steigt.
- Basistarif
- Ein Sozialtarif seit 2009 mit Leistungen wie bei der gesetzlichen Kasse.
- Beitragsanpassung
- Wenn Ihre Versicherung den Beitrag ändert – meistens erhöht.
- Beitragsentlastungstarif
- Ein Zusatz-Tarif, der Ihren Beitrag ab der Rente senkt.
- Gesetzlicher Zuschlag
- 10 Prozent extra zwischen 21 und 60, die ab 65 den Beitrag stabil halten.
- Gesundheitsprüfung
- Fragen der Versicherung zu Ihrer Gesundheit, bevor sie Sie versichert.
- Leistungsausschluss
- Sie verzichten bewusst auf eine bestimmte Leistung im Tarif.
- Mehrleistung
- Eine Leistung, die der neue Tarif hat, der alte aber nicht.
- Notlagentarif
- Ein Not-Tarif für Menschen, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen konnten.
- Risikozuschlag
- Ein Aufpreis, den die Versicherung wegen Vorerkrankungen verlangt.
- Selbstbehalt
- Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst zahlen, bevor die Versicherung zahlt.
- Standardtarif
- Ein günstiger Sozialtarif für Menschen, die vor 2009 privat versichert wurden.
- Unisex-Tarif
- Ein Tarif, bei dem Männer und Frauen gleich viel zahlen.
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
- Das Gesetz, das die Regeln zwischen Versicherungen und ihren Kunden festlegt.
- Wartezeit
- Eine Zeit am Vertragsbeginn, in der die Versicherung noch nicht alles zahlt.
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