Deutsche PKV ExpertenRatgeber Tarifwechsel

PKV-Lexikon

Versicherungen benutzen viele schwierige Wörter. Hier erklären wir sie so, dass jeder sie versteht.

§204 VVG (Tarifwechselrecht)
Die Regel, die Ihnen erlaubt, bei Ihrer PKV in einen anderen gleichartigen Tarif zu wechseln.
Altersrückstellung
Geld, das Ihre Versicherung für Sie spart, damit der Beitrag im Alter nicht zu stark steigt.
Basistarif
Ein Sozialtarif seit 2009 mit Leistungen wie bei der gesetzlichen Kasse.
Beitragsanpassung
Wenn Ihre Versicherung den Beitrag ändert – meistens erhöht.
Beitragsentlastungstarif
Ein Zusatz-Tarif, der Ihren Beitrag ab der Rente senkt.
Gesetzlicher Zuschlag
10 Prozent extra zwischen 21 und 60, die ab 65 den Beitrag stabil halten.
Gesundheitsprüfung
Fragen der Versicherung zu Ihrer Gesundheit, bevor sie Sie versichert.
Leistungsausschluss
Sie verzichten bewusst auf eine bestimmte Leistung im Tarif.
Mehrleistung
Eine Leistung, die der neue Tarif hat, der alte aber nicht.
Notlagentarif
Ein Not-Tarif für Menschen, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen konnten.
Risikozuschlag
Ein Aufpreis, den die Versicherung wegen Vorerkrankungen verlangt.
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst zahlen, bevor die Versicherung zahlt.
Standardtarif
Ein günstiger Sozialtarif für Menschen, die vor 2009 privat versichert wurden.
Unisex-Tarif
Ein Tarif, bei dem Männer und Frauen gleich viel zahlen.
VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Das Gesetz, das die Regeln zwischen Versicherungen und ihren Kunden festlegt.
Wartezeit
Eine Zeit am Vertragsbeginn, in der die Versicherung noch nicht alles zahlt.

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