Deutsche PKV ExpertenRatgeber Tarifwechsel

PKV-Lexikon

Basistarif

Ein Sozialtarif seit 2009 mit Leistungen wie bei der gesetzlichen Kasse.

Jede private Krankenversicherung muss den Basistarif anbieten. Die Leistungen ähneln der gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse. Mehr im Ratgeber Sozialtarife der PKV.

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Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif: Die Sozialtarife der PKV

Standardtarif und Basistarif sind günstige Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Ihre Leistungen ähneln der gesetzlichen Krankenkasse. Der Notlagentarif ist nur für Menschen mit Beitragsschulden. Oft ist ein normaler Tarifwechsel die bessere Wahl.

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Standardtarif

Ein günstiger Sozialtarif für Menschen, die vor 2009 privat versichert wurden.

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Notlagentarif

Ein Not-Tarif für Menschen, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen konnten.

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Altersrückstellungen: Ihr Spar-Polster in der PKV einfach erklärt

Altersrückstellungen sind Geld, das Ihre Versicherung jedes Jahr für Sie zurücklegt. Es soll dafür sorgen, dass Ihr Beitrag im Alter nicht zu stark steigt. Beim Tarifwechsel nach §204 VVG nehmen Sie dieses Geld komplett mit.