Deutsche PKV ExpertenRatgeber Tarifwechsel

PKV-Lexikon

Gesundheitsprüfung

Fragen der Versicherung zu Ihrer Gesundheit, bevor sie Sie versichert.

Bei einer Gesundheitsprüfung fragt die Versicherung nach Krankheiten und Behandlungen. Beim Tarifwechsel nach §204 VVG gibt es sie nur für Mehrleistungen.

Alles dazu im Ratgeber Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel.

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Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel: Wann sie kommt – und wann nicht

Beim Tarifwechsel nach §204 VVG gibt es meistens keine neue Gesundheitsprüfung. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen hat als der alte, darf die Versicherung nach Ihrer Gesundheit fragen. Diese Mehrleistungen können Sie aber ausschließen.

Lexikon

Risikozuschlag

Ein Aufpreis, den die Versicherung wegen Vorerkrankungen verlangt.

Lexikon

Mehrleistung

Eine Leistung, die der neue Tarif hat, der alte aber nicht.