PKV-Lexikon
Mehrleistung
Eine Leistung, die der neue Tarif hat, der alte aber nicht.
Bietet der neue Tarif mehr als der alte, ist das eine Mehrleistung. Zum Beispiel ein höherer Zuschuss für Brillen. Nur für Mehrleistungen darf die Versicherung beim Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung verlangen. Sie können Mehrleistungen aber per Leistungsausschluss weglassen.
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Jetzt kostenlos prüfen lassenGesundheitsprüfung beim Tarifwechsel: Wann sie kommt – und wann nicht
Beim Tarifwechsel nach §204 VVG gibt es meistens keine neue Gesundheitsprüfung. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen hat als der alte, darf die Versicherung nach Ihrer Gesundheit fragen. Diese Mehrleistungen können Sie aber ausschließen.
Ablauf der Tarifoptimierung: So funktioniert der Wechsel Schritt für Schritt
Eine Tarifoptimierung läuft in fünf Schritten ab: Unterlagen sammeln, Tarife vergleichen, passenden Tarif auswählen, Wechsel beantragen und neuen Vertrag prüfen. Am einfachsten ist es mit Hilfe von Fachleuten.
5 Irrtümer über den PKV-Tarifwechsel, die Sie Geld kosten
Viele glauben, ein Tarifwechsel bringe schlechtere Leistungen, eine neue Gesundheitsprüfung oder den Verlust der Rücklagen. Das stimmt meist nicht: Nach §204 VVG bleiben Rücklagen erhalten und geprüft wird nur bei Mehrleistungen.