PKV-Lexikon
Leistungsausschluss
Sie verzichten bewusst auf eine bestimmte Leistung im Tarif.
Beim Tarifwechsel können Sie Mehrleistungen ausschließen. Dann gibt es dafür keine Gesundheitsprüfung und keinen Risikozuschlag. So ist ein Wechsel auch mit Vorerkrankungen fast immer möglich.
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Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel: Wann sie kommt – und wann nicht
Beim Tarifwechsel nach §204 VVG gibt es meistens keine neue Gesundheitsprüfung. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen hat als der alte, darf die Versicherung nach Ihrer Gesundheit fragen. Diese Mehrleistungen können Sie aber ausschließen.