PKV-Lexikon
§204 VVG (Tarifwechselrecht)
Die Regel, die Ihnen erlaubt, bei Ihrer PKV in einen anderen gleichartigen Tarif zu wechseln.
Der §204 im Versicherungsvertragsgesetz heißt auch Tarifwechselrecht. Er sagt: Sie dürfen bei Ihrer privaten Krankenversicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Ihre Altersrückstellungen nehmen Sie mit.
Ausführlich erklärt: §204 VVG einfach erklärt.
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Jetzt kostenlos prüfen lassen§204 VVG einfach erklärt: Ihr Recht auf einen günstigeren PKV-Tarif
§204 VVG ist ein Gesetz. Es erlaubt jedem privat Versicherten, bei seiner Versicherung in einen anderen, oft günstigeren Tarif zu wechseln. Die Versicherung darf das nicht verbieten. Das Geld, das Sie über die Jahre angespart haben, bleibt dabei erhalten.
PKV-Tarifwechsel: So zahlen Sie weniger und behalten Ihren Schutz
Beim PKV-Tarifwechsel bleiben Sie bei Ihrer Versicherung, gehen aber in einen anderen Tarif. Oft bekommen Sie fast die gleichen Leistungen für weniger Geld. Das Recht dazu steht in §204 VVG.
Altersrückstellung
Geld, das Ihre Versicherung für Sie spart, damit der Beitrag im Alter nicht zu stark steigt.