Deutsche PKV ExpertenRatgeber Tarifwechsel

PKV-Lexikon

VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Das Gesetz, das die Regeln zwischen Versicherungen und ihren Kunden festlegt.

VVG ist die Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz. Es ist ein deutsches Gesetz. Darin steht zum Beispiel, welche Rechte Sie als Kunde haben und was eine Versicherung tun muss oder nicht darf.

Für privat Krankenversicherte ist besonders der §204 VVG wichtig. Er gibt Ihnen das Recht zum Tarifwechsel.

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§204 VVG einfach erklärt: Ihr Recht auf einen günstigeren PKV-Tarif

§204 VVG ist ein Gesetz. Es erlaubt jedem privat Versicherten, bei seiner Versicherung in einen anderen, oft günstigeren Tarif zu wechseln. Die Versicherung darf das nicht verbieten. Das Geld, das Sie über die Jahre angespart haben, bleibt dabei erhalten.

Lexikon

§204 VVG (Tarifwechselrecht)

Die Regel, die Ihnen erlaubt, bei Ihrer PKV in einen anderen gleichartigen Tarif zu wechseln.